-->
Marktwesen zu M

Sachbearbeiterin:
Frau Mackiewicz

Für den alljährlichen Kirchweihmarkt in Beuerberg zum Patrozinium Peter und Paul werden an Bewerber Stellflächen mit oder ohne Stand vergeben. Marktlieferanten werden größtenteils zugelassen. Ausgenommen ist der Lebensmittelverkauf, da die Bewirtung vom Pfarrgemeinderat und der Kuchenverkauf vom Beuerberger Kindergartenbeirat übernommen wird.

Mittagsbetreuung zu M

Im Kindergarten Eurasburg können Schulkinder der ersten Klasse eine Mittagsbetreuung besuchen. Die Gebühr beträgt für eine Betreuungszeit von 1 - 2 Stunden 15,00 Euro bei mehr als 2 Stunden 30,00 Euro pro angemeldetem Wochentag.
Link zur Kindertagesstättengebührensatzung

Müll zu M

 

AWV Bürgerbüro
Tel.: 089179/933900
buergerbuero@wgv-quarzbichl.de

Müllabfuhrgebühren zu M

 

AWV Bürgerbüro
Tel.: 08179/933900
buergerbuero@wgv-quarzbichl.de

Müllabfuhrkalender
zu M
Die Müllabfuhrkalender für das gesamte Gemeindegebiet Eurasburg finden Sie hier

Müllsäcke zu M

Sachbearbeiterin:
Frau Betz

Restmüllsäcke sind zum Preis von 5€ pro Stück im Zimmer 1 erhältlich.

Öffentliche Vergnügungen, Anzeige von zu O

Sachbearbeiterin:
Mackiewicz

Öffentliche Vergnügungsveranstaltungen sind nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz bei der örtlich zuständigen Gemeinde anzuzeigen. Die Anmeldung einer Veranstaltung sollte mindestens 2Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim zuständigen Mitarbeiter eingehen.

ÖPNV-Angebot zu O

Sie erhalten hier alle Informationen zum Öffentlichen Nahverkehr.

Parkerleichterung zu P

Sachbearbeiterin:
Frau Mackiewicz

Die Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung kann bei der Gemeinde Eurasburg beantragt werden. Seit 2001 ist auch der Umtausch in einen EU-einheitlichen Parkausweis auf der Gemeinde möglich. Voraussetzungen für den Erhalt einer Parkerleichterung können sie bei der Gemeinde erfragen.

Pegelstand zu P
Link zum Hochwassernachrichtendienst Bayern
Reisegewerbekarte zu R

Sachbearbeiterin:
Frau Much

Anträge zur Erteilung und Verlängerung der Reisegewerbekarte liegen bei der Gemeinde Eurasburg auf. Die entscheidungsbefugte Behörde ist das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen. Die Gemeinde leitet ausgefüllte Anträge an das LRA weiter.

Rundfunkgebührenpflicht, Befreiung v.d. zu R

Sachbearbeiterin:
Frau Much

Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht werden von der Gemeinde, Zimmer1, entgegengenommen und von dieser im Auftrag des Bayerischen Rundfunks entschieden.
In Ausnahmefällen oder bei unklaren Fällen werden die Anträge von der Gemeinde an den Bayerischen Rundfunk zur Entscheidung weitergeleitet.

zurück weiter