Abwasserabgabe | zu A | |||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
Für jedes nicht an die Kanalisation angeschlossene
Anwesen wird vom Hauseigentümer eine Abwasserabgabe erhoben. Der
Abgabesatz für Kleineinleiter beträgt jährlich 17,895 €
und wird für jede am 30.06. gemeldete Person berechnet. |
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An-, Ab- und Ummeldung des Wohnortes | zu A | |||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
Keine Abmeldung bei Wohnsitzwechsel innerhalb Deutschlands. Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde genügt. |
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Antrag auf | zu A | |||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
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Diese Anträge sind bei der Gemeindeverwaltung Zimmer
1 erhältlich und müssen von den Antragstellern direkt an die
jeweiligen Behörden weitergeleitet werden. |
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Sachbearbeiterin: |
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Die Anträge sind bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1, erhältlich und werden nach Bestätigung durch die Gemeinde an das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zur Entscheidung weitergeleitet. |
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Aufenthaltsangelegenheiten | zu A | |||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
Die Anträge auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltsberechtigung für Ausländer sind bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1, erhältlich und werden nach der Stellungnahme der Meldebehörde an das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. |
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Aufenthaltsbescheinigung | zu A | |||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
Aufenthaltsbescheinigungen werden vom Einwohnermeldeamt, Zimmer1, gegen eine Gebühr von 5 € ausgestellt. |
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Anmeldung der Eheschließung | zu A | |||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
Die Verlobten haben die beabsichtigte Eheschließung
persönlich bei dem Standesbeamten des zuständigen Standesamtes
anzumelden. Das Standesamt Eurasburg ist für die Anmeldung der Eheschließung
zuständig, wenn Sie oder Ihr(e) Verlobte(r) mit Haupt- oder Nebenwohnsitz
in Eurasburg gemeldet sind. Sofern Sie mehrere Wohnsitze haben, können
Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie ihre Eheschließung anmelden. |
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zu A | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: Frau Betz |
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Für Deutsche, die das 16.Lebensjahr vollendet haben besteht Ausweispflicht.
Die Ausweispflicht wird auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses
erfüllt. Alle Ausweise können bei der Meldebehörde beantragt
werden. Zur Beantragung des Personalausweises oder Reisepasses muss ein
aktuelles Lichtbild, schwarzweiß oder farbig, vorgelegt werden.
Gebühren:
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