Schankerlaubnis, vorübergehende zu S

Sachbearbeiterin:
Frau Mackiewicz

Eine Gestattung ist nur möglich, wenn ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass vorübergehend ausgeübt wird. Grundvoraussetzung ist die Gewerbsmäßigkeit. Diese ist gegeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Gewinnerzielungsabsicht (auch wirtschaftlicher Vorteil)
  • Fortsetzungsabsicht (kurze Zeitspanne aber größere Zahl von Einzelhandlungen)
  • Die Tätigkeit muss erlaubt sein (Keine verbotenen Veranstaltungen)

Anträge sollten mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim zuständigen Mitarbeiter eingehen.

Schülerbeförderung zu S

Sachbearbeiter:
Herr Gerold

Den Fahrplan der Schulbusse erhalten Sie bei der Gemeinde Eurasburg oder der Schulleitung der Volksschule.

Schulanmeldung zu S

Sachbearbeiter:
Herr Gerold

Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die am 30.Juni diesen Jahres sechs Jahre alt sein werden. Die Kinder müssen an der öffentlichen Volksschule, in deren Schulsprengel sie wohnen, angemeldet werden. Dies gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, später zu verziehen bzw. ein Gastschulverhältnis zu beantragen. Die Schulanmeldung findet in der Volksschule in Beuerberg, Am Pfarranger1 statt. Der genaue Zeitpunkt sowie weitere Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Sondermüll zu S

 

AWV Bürgerbüro
Tel.: 08179/933900
buergerbuero@wgv-quarzbichl.de

Sperrmülll zu S

 

AWV Bürgerbüro
Tel.: 08179/933900
buergerbuero@wgv-quarzbichl.de

Informationen: www.wgv-quarzbichl.de/information/kontakt-sperrmuellberatung

Sterbefall, Todesfall zu S

Sachbearbeiterin:
Frau Mackiewicz

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod der Person eingetreten ist. Zuständigkeitsbereiche werden durch die Gemeindegrenzen bestimmt. Zur Beurkundung werden die Geburtsurkunde und eventuell die Heiratsurkunde der verstorbenen Person benötigt.

Telefongebührenvergünstigung zu T

Zuständig für die Entgegennahme des "Auftrags für einen Sozialtarif" sind die Niederlassungen der Deutschen Telekom AG (z.B. T-Punkt).

Tierseuchen / Impfungen zu T

Vollzug der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1
(BHV1-Verordnung);
Impfverbot und Einstellungsanordnung

Vollzug des Tierseuchengesetzes;
Bekämpfung des Rauschbrandes,
Schutzimpfung 2009 


Vollzug des Tierseuchengesetzes;
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Durchführung der Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit 

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