Hochwasser | zu H | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Link zum Hochwassernachrichtendienst Bayern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hundesteuer | zu H | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
Für jeden über vier Monate alten Hund, der sich im Gemeindegebiet länger als drei Monate aufhält, ist Hundesteuer zu entrichten. Die Hundesteuer staffelt sich wie folgt:
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Immissionsschutz | zu I | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verordnung zur Durchf hrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Ger te und Maschinenl rmschutzverordnung - 32. BImSchV) |
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Kanalanschluss | zu K | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiter: |
Bevor ein Anwesen an den gemeindlichen Schmutzwasser- bzw. Tagwasserkanal angeschlossen werden darf, muss der Gemeinde ein entsprechender Entwässerungsplan (in 3-facher Ausfertigung) vorgelegt werden. Die nötigen Unterlagen (Hinweisblatt und Auszug aus dem Kanalkataster) erhalten Sie im Bauamt, Zimmer 6. |
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Kanalgebühren | zu K | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
Die Kanalgebühren bemessen sich nach dem Frischwasserverbrauch (Wasserzähler) soweit nicht für gewerbliche Zwecke nachgewiesen wird, dass keine Einleitung in das Kanalnetz erfolgt. Pro cbm eingeleitete Menge wird ein Abgabesatz von 2,61 € berechnet. Landwirte erhalten pro gemeldetes Großvieh einen Abzug von 20cbm jährlich. |
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Kanalherstellungsbeiträge | zu K | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiter: |
Für die Bereitstellung der öffentlichen Entwässerungsanlage ist von den Eigentümern bebaubarer Grundstücke zum Zeitpunkt der erstmaligen Erschließung ein einmaliger Herstellungsbeitrag zu leisten. Dieser bemisst sich nach der Grundstücksfläche und der tatsächlichen Geschossfläche. Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen der vorhandenen Gebäude in allen Geschossen berechnet. Keller und Garagen werden mitgerechnet. Der Beitragssatz beläuft sich auf 3,07€ je qm Grundstücksfläche bzw. auf 15,34€ je qm Geschossfläche. |
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Kindergarten | zu K | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
Der Kindergarten Eurasburg nimmt vorrangig Kinder aus dem Gemeindebereich auf. Das Eintrittsalter beträgt 3 Jahre. Die Einrichtung besteht aus fünf Gruppen. Auskunft über Aufnahme erteilt die Kindergartenleitung unter Tel.: 08179/1670 während der Öffnungszeiten, vor 9.00 und nach 12.00 Uhr.
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Konten | zu K | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
Zahlungen können zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses bar getätigt werden, oder auf folgende Konten überwiesen werden:
Nutzen Sie für laufende Zahlungen, wie Kindergartenbeiträge, Hundesteuer, Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Wasser-, Abwasser- und Müllgebühren das Einzugsverfahren von Ihrem Konto. Einzugsermächtigungen sind bei der Gemeindekasse erhältlich. Damit ist gewährleistet, dass termingerecht die Abbuchung von Ihrem Konto vorgenommen wird und keine Mahngebühren und Säumniszuschläge in Rechnung gestellt werden müssen. Abbuchungstermine f r Steuern und Abgaben:
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Lärmbelästigung | zu L | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
Verordnung zur Durchf hrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Ger te und Maschinenl rmschutzverordnung - 32. BImSchV) |
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Lebensbescheinigung | zu L | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
Lebensbescheinigungen für Versorgungsempfänger nach dem Bundesversorgungsgesetz, für Empfänger von Sozialhilfe, Sozialrente, Versorgungsbezügen, Renten, Witwen-und Waisengeld u.ä.werden vom Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, kostenlos erteilt. |
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