Hochwasser zu H
Link zum Hochwassernachrichtendienst Bayern
Hundesteuer zu H

Sachbearbeiterin:
Frau Zorn

Für jeden über vier Monate alten Hund, der sich im Gemeindegebiet länger als drei Monate aufhält, ist Hundesteuer zu entrichten. Die Hundesteuer staffelt sich wie folgt:

Erster Hund 40,00 €
Zweiter Hund und jeder weitere 110,00 €
Kapfhunde (Klasse 1, Klasse 2 ohne Negativzeugnis) 1000,00 €
Zucht- oder Jagdhund (mit Bescheinigung),
sowie Hundehaltung im Außenbereich
20 €
Immissionsschutz zu I

Verordnung zur Durchf hrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Ger te und Maschinenl rmschutzverordnung - 32. BImSchV)

Kanalanschluss zu K

Sachbearbeiter:
Frau Hammon

Bevor ein Anwesen an den gemeindlichen Schmutzwasser- bzw. Tagwasserkanal angeschlossen werden darf, muss der Gemeinde ein entsprechender Entwässerungsplan (in 3-facher Ausfertigung) vorgelegt werden. Die nötigen Unterlagen (Hinweisblatt und Auszug aus dem Kanalkataster) erhalten Sie im Bauamt, Zimmer 6.

Kanalgebühren zu K

Sachbearbeiterin:
Frau Zorn

Die Kanalgebühren bemessen sich nach dem Frischwasserverbrauch (Wasserzähler) soweit nicht für gewerbliche Zwecke nachgewiesen wird, dass keine Einleitung in das Kanalnetz erfolgt. Pro cbm eingeleitete Menge wird ein Abgabesatz von 2,61 € berechnet. Landwirte erhalten pro gemeldetes Großvieh einen Abzug von 20cbm jährlich.

Kanalherstellungsbeiträge zu K

Sachbearbeiter:
Herr Gerold

Für die Bereitstellung der öffentlichen Entwässerungsanlage ist von den Eigentümern bebaubarer Grundstücke zum Zeitpunkt der erstmaligen Erschließung ein einmaliger Herstellungsbeitrag zu leisten. Dieser bemisst sich nach der Grundstücksfläche und der tatsächlichen Geschossfläche. Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen der vorhandenen Gebäude in allen Geschossen berechnet. Keller und Garagen werden mitgerechnet. Der Beitragssatz beläuft sich auf 3,07€ je qm Grundstücksfläche bzw. auf 15,34€ je qm Geschossfläche.

Kindergarten zu K

Sachbearbeiterin:
Frau Zorn

Der Kindergarten Eurasburg nimmt vorrangig Kinder aus dem Gemeindebereich auf. Das Eintrittsalter beträgt 3 Jahre. Die Einrichtung besteht aus fünf Gruppen. Auskunft über Aufnahme erteilt die Kindergartenleitung unter Tel.: 08179/1670 während der Öffnungszeiten, vor 9.00 und nach 12.00 Uhr.

Die Kindergartengeb hren sowie die Öffnungszeiten finden Sie unter
KiGa Eurasburg oder unter Kindergartengebührensatzung.

Konten zu K

Sachbearbeiterin:
Frau Jocher

Zahlungen können zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses bar getätigt werden, oder auf folgende Konten überwiesen werden:

Raiba Beuerberg-Eurasburg
Konto:  814423
BLZ:   701 693 33
IBAN:  DE78 7016 9333 0000 8144 23
BIC:   GENODEF1EUR
  
SpK Bad Tölz-Wolfratshausen
Konto: 570 0010 32
BLZ:   700 543 06
IBAN:  DE20 7005 4306 0570 0010 32
BIC:   BYLADEM1 WOR
  

Nutzen Sie für laufende Zahlungen, wie Kindergartenbeiträge, Hundesteuer, Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Wasser-, Abwasser- und Müllgebühren das Einzugsverfahren von Ihrem Konto. Einzugsermächtigungen sind bei der Gemeindekasse erhältlich. Damit ist gewährleistet, dass termingerecht die Abbuchung von Ihrem Konto vorgenommen wird und keine Mahngebühren und Säumniszuschläge in Rechnung gestellt werden müssen.

Abbuchungstermine f r Steuern und Abgaben:

  • Grundsteuer: Rate: 15.02, 15.05, 15.08, 15.11.
    Jahreszahlung: 1.07.
  • 10:50 26.11.2019Gewerbesteuer: Rate: 15.02, 15.05, 15.08, 15.11.
  • Wasser-/ Kanalgeb hr: Abschlag: 01.04, 01.07, 01.11.
Kindergartenbeitr ge jeweils bis zum 05. des Monats
Lärmbelästigung zu L

Sachbearbeiterin:
Frau Mackiewicz

Verordnung zur Durchf hrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Ger te und Maschinenl rmschutzverordnung - 32. BImSchV)

Lebensbescheinigung zu L

Sachbearbeiterin:
Frau Betz

Lebensbescheinigungen für Versorgungsempfänger nach dem Bundesversorgungsgesetz, für Empfänger von Sozialhilfe, Sozialrente, Versorgungsbezügen, Renten, Witwen-und Waisengeld u.ä.werden vom Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, kostenlos erteilt.

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