First Responder zu F

Sachbearbeiterin:
Frau Mackiewicz

Im Anschluss an einen eingehenden Notruf alarmiert die Rettungsleitstelle die zuständige Rettungswache und gleichzeitig den First Responder.
In ländlichen Gebieten wie Beuerberg, Eurasburg und Herrnhausen vergeht durch längere Anfahrtswege als in Ballungszentren mehr Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes am Notfallgeschehen.
Sind diese Gebiete zusätzlich Randgebiete von Rettungswachen, dehnt sich die Zeitspanne von der Alarmierung des Rettungsdienstes bis zum Eintreffen am Ort des Geschehens deutlich aus. Bei schlechten Witterungsverhältnissen verlängert sich die Anfahrtszeit nochmals erheblich.
Der diensthabende freiwillige Helfer fährt nach Alarm (durchschnittlich innerhalb von 2 Minuten) direkt von zu Hause aus an den Ort des Notfalls und verkürzt somit das sogenannte "therapiefreie Intervall" bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes erheblich. Dies ist entscheidend für verunglückte und erkrankte Menschen mit lebensbedrohlichem Gesundheitszustand.
Eigens für die "schnelle Hilfe vor Ort" ist bei der Raiffeisenbank Beuerberg/ Eurasburg ein Spendenkonto eingerichtet worden:.KontoNr.: 100 815 810.

Fischereischein, Jugendfischereischein,
Jahresfischereischein
zu F

Sachbearbeiterin:
Frau Betz

Der Fischereischein wird mit unbeschränkter Geltungsdauer und damit als Fischereischein auf Lebenszeit erteilt. Den Fischereischein kann grundsätzlich nur erhalten wer die bayerische oder eine andere gleichgestellte Fischerprüfung abgelegt hat. Es besteht auch die Möglichkeit einen Fischereischein ohne vorherige Prüfung zu erhalten. Auskünfte dazu erhalten Sie in der Gemeinde. Die Fischereiabgabe kann bei Erteilung auf Lebenszeit wie folgt bezahlt werden:
Entweder für fünf aufeinanderfolgende Jahre oder als einmalige Zahlung auf Lebenszeit. Dabei richtet sich die Höhe der Abgabe nach dem Lebensalter.
Das Mindestalter für die Erteilung eines Jugendfischereischeins beträgt 10Jahre und gilt bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres.
Jugendliche können auch auf Antrag eine Erlaubnis zum Fischfang erhalten. Diese berechtigt jedoch nur zum Fischfang in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins.
Den Jahresfischereischein erhalten volljährige Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.

Führungszeugnis zu F

Sachbearbeiterin:
Frau Betz

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Der Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses wird vom Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, gegen eine Gebühr von 13€ entgegengenommen und an das Bundeszentralregister weitergeleitet. Das Führungszeugnis Belegart N (für private Zwecke) wird vom Bundeszentralregister direkt an den Antragsteller übersandt. Wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist - Belegart O - wird es unmittelbar an die angegebene Behörde übersandt.

Fundbüro zu F

Sachbearbeiterin:
Frau Betz

Das Fundbüro der Gemeinde befindet sich im Einwohnermeldeamt, Zimmer1.
Seit Februar 2001 gibt es ein Online-Fundbüro der Landkreise Garmisch-Partenkirchen und Bad Tölz-Wolfratshausen, dem auch die Gemeinde Eurasburg angeschlossen ist. Hier haben Bürger die Möglichkeit nach Fundgegenständen - auch anderer Gemeinden - zu sehen.

Gastschulanträge zu G

Sachbearbeiter:
Herr Gerold

Schulpflichtige Kinder müssen grundsätzlich an der öffentlichen Volksschule, in deren Schulsprengel sie wohnen, angemeldet werden. Aus besonderen Gründen kann auch eine Volksschule außerhalb des Schulsprengels des Wohnsitzes besucht werden. Ein Gastschulantrag ist bei der Sprengelschule zu stellen.

Geburtenbuch,Sterbebuch,Heiratsbuch zu G

Sachbearbeiterin:
Mackiewicz

Die Personenstandsbücher werden in der Gemeinde Eurasburg geführt und bestehen aus den Originalurkunden. Abschriften aus den Büchern sind gegen eine Gebühr von 10€ beim Standesamt der Gemeinde erhältlich.

Gewerbean-, -um- und -abmeldung zu G

Sachbearbeiterin:
Frau Much

Gewerbeanmeldung

Gewerbeabmeldung

Gewerbeummeldung

Die Formulare zur Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung und Gewerbeummeldung erhalten Sie beim Gewerbeamt, Zimmer 2. Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung und -abmeldung beträgt jeweils 40€. Die Gebühr für die Gewerbeummeldung beträgt ebenfalls 40€.

Gewerbeauskunft

zu G

Sachbearbeiterin:
Frau Much

Auskünfte aus dem Gewerberegister sind kostenpflichtig und werden nur auf schriftliche Anfrage erteilt. Für eine Auskunft aus dem Gewerberegister ist eine Gebühr in Höhe von 15,00€ zu entrichten. Für jede gleichzeitig eingesandte Anfrage ist eine Gebühr von 7,50€ festgesetzt. Die entsprechende Gebühr ist bereits im Voraus mit der Anfrage zu entrichten.

Gewerbekartei

zu G

Sachbearbeiterin:
Frau Much

In der Gewerbekartei sind alle in der Gemeinde angemeldeten Gewerbe registriert. Gewerbeauskünfte erfolgen aus dieser Kartei.

Gewerbesteuer

zu G

Sachbearbeiterin:
Frau Jocher

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 300 v. H. Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes. Der Messbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert. Daraus errechnet sich die Gewerbesteuer.

Gewerbezentralregister, Auskunft aus dem zu G

Sachbearbeiterin:
Frau Betz

Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister werden vom Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, gegen Entrichtung einer Gebühr von 13€ entgegengenommen und an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Giftmobil - Termine zu G
Pdf-Datei "Giftmobiltour im Jahr 2015"
Grundsteuer zu G

Sachbearbeiterin:
Frau Zorn

Der Grundsteuerhebesatz A für landwirtschaftliche Grundstücke und B für bebaute bzw. bebaubare Grundstücke beträgt 310 v.H. Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Die Berechnung des Grundsteuermessbetrages erfolgt ausschließlich vom Finanzamt. Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplizieren des Grundsteuermessbetrages mit dem gemeindlichen Hebesatz.

zurück weiter