First Responder | zu F | ||||
Sachbearbeiterin: |
Im Anschluss an einen eingehenden
Notruf alarmiert die Rettungsleitstelle die zuständige Rettungswache
und gleichzeitig den First Responder. |
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Fischereischein,
Jugendfischereischein, Jahresfischereischein |
zu F | ||||
Sachbearbeiterin: |
Der Fischereischein wird
mit unbeschränkter Geltungsdauer und damit als Fischereischein auf
Lebenszeit erteilt. Den Fischereischein kann grundsätzlich nur erhalten
wer die bayerische oder eine andere gleichgestellte Fischerprüfung
abgelegt hat. Es besteht auch die Möglichkeit einen Fischereischein
ohne vorherige Prüfung zu erhalten. Auskünfte dazu erhalten
Sie in der Gemeinde. Die Fischereiabgabe kann bei Erteilung auf Lebenszeit
wie folgt bezahlt werden: |
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Führungszeugnis | zu F | ||||
Sachbearbeiterin: |
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. |
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Fundbüro | zu F | ||||
Sachbearbeiterin: |
Das Fundbüro der Gemeinde
befindet sich im Einwohnermeldeamt, Zimmer1. |
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Gastschulanträge | zu G | ||||
Sachbearbeiter: |
Schulpflichtige Kinder müssen grundsätzlich an der öffentlichen Volksschule, in deren Schulsprengel sie wohnen, angemeldet werden. Aus besonderen Gründen kann auch eine Volksschule außerhalb des Schulsprengels des Wohnsitzes besucht werden. Ein Gastschulantrag ist bei der Sprengelschule zu stellen. |
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Geburtenbuch,Sterbebuch,Heiratsbuch | zu G | ||||
Sachbearbeiterin: |
Die Personenstandsbücher werden in der Gemeinde Eurasburg geführt und bestehen aus den Originalurkunden. Abschriften aus den Büchern sind gegen eine Gebühr von 10€ beim Standesamt der Gemeinde erhältlich. |
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Gewerbean-, -um- und -abmeldung | zu G | ||||
Sachbearbeiterin: Gewerbeabmeldung Gewerbeummeldung |
Die Formulare zur Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung und Gewerbeummeldung erhalten Sie beim Gewerbeamt, Zimmer 2. Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung und -abmeldung beträgt jeweils 40€. Die Gebühr für die Gewerbeummeldung beträgt ebenfalls 40€. |
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zu G | |||||
Sachbearbeiterin: |
Auskünfte aus dem Gewerberegister sind kostenpflichtig und werden nur auf schriftliche Anfrage erteilt. Für eine Auskunft aus dem Gewerberegister ist eine Gebühr in Höhe von 15,00€ zu entrichten. Für jede gleichzeitig eingesandte Anfrage ist eine Gebühr von 7,50€ festgesetzt. Die entsprechende Gebühr ist bereits im Voraus mit der Anfrage zu entrichten. |
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zu G | |||||
Sachbearbeiterin: |
In der Gewerbekartei sind alle in der Gemeinde angemeldeten Gewerbe registriert. Gewerbeauskünfte erfolgen aus dieser Kartei. |
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zu G | |||||
Sachbearbeiterin: |
Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 300 v. H. Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes. Der Messbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert. Daraus errechnet sich die Gewerbesteuer. |
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Gewerbezentralregister, Auskunft aus dem | zu G | ||||
Sachbearbeiterin: |
Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister werden vom Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, gegen Entrichtung einer Gebühr von 13€ entgegengenommen und an das Bundeszentralregister weitergeleitet. |
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Giftmobil - Termine | zu G | ||||
Pdf-Datei "Giftmobiltour im Jahr 2015" | |||||
Grundsteuer | zu G | ||||
Sachbearbeiterin: |
Der Grundsteuerhebesatz A für landwirtschaftliche Grundstücke und B für bebaute bzw. bebaubare Grundstücke beträgt 310 v.H. Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Die Berechnung des Grundsteuermessbetrages erfolgt ausschließlich vom Finanzamt. Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplizieren des Grundsteuermessbetrages mit dem gemeindlichen Hebesatz. |
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