Bauantrag | zu B | ||||
Sachbearbeiter: |
Mit Einführung des digitalen Bauantragsverfahrens ab November 2021 sind Bauanträge, Tekturanträge, Anträge auf Vorbescheid sowie die entsprechenden Anträge auf Verlängerung entweder digital oder
in Papierform beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen einzureichen. Die Gemeinde wird dann zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens am Verfahren beteiligt.
Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren können in Papierform weiterhin bei der Gemeinde abgegeben werden oder digital beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.
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Beglaubigungen | zu B | ||||
Sachbearbeiterin: |
Beglaubigungen von Dokumenten
Es kann nur das gesamte Schriftstück beglaubigt werden (keine Auszüge). Die notwendigen Kopien werden von der Meldebehörde gefertigt. Beglaubigen von Unterschriften Die Meldebehörde ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird. Unterschriften une Handzeichen dürfen in der Regel nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart einer beglaubigten Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden. |
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Bestattung, Friedhof | zu B | ||||
Sachbearbeiterin: |
Im Gemeindegebiet stehen mehrere kirchliche Friedhöfe und ein gemeindlicher Friedhof zur Verfügung. Die Gemeinde verwaltet den Friedhof in Berg. Hier besteht die Möglichkeit Einzel-, Doppel- und Urnengräber zu erwerben. Die Gebühren sind in der Satzung für ein Einzelgrab auf 17€, für ein Doppelgrab auf 31€ und für ein Urnengrab auf 8€ jährlich festgesetzt worden. Näheres entnehmen sie bitte der Friedhofs- und Bestattungssatzung und der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Eurasburg. |
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Deutsche Rentenversicherung Oberbayern | zu D | ||||
Sachbearbeiterin: |
Die Gemeinde Eurasburg steht Ihnen bei Angelegenheiten mit der Deutschen Rentenversicherung gerne zur Seite.
Das Ausfüllen von Anträgen kann nach Terminabsprache in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung erfolgen. |
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Einwohnermeldeamt | zu E | ||||
Sachbearbeiterin: |
Meldebescheinigungen werden vom Einwohnermeldeamt, Zimmer1, gegen eine Gebühr von 5€ ausgestellt. |
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Erschließungsbeiträge | zu E | ||||
Sachbearbeiter: |
Die Kosten für die erstmalige und endgültige Herstellung einer Ortsstraße werden zu einem Anteil von 90 % auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke umgelegt. Bemessungsgrundlagen sind die Grundstücksfläche und die zulässige Geschosszahl. |
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