Urkunden zu U

Sachbearbeiterin:
Frau Mackiewicz

Die Zuständigkeit für die Beantragung der Urkunden hängt nicht von Ihrem aktuellen Wohnsitz ab, sondern vom Ereignisort – also Ort der Geburt, der Eheschließung oder des Sterbefalls. Gebühr: Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden (auch mehrsprachig): 12 Euro

Verbrennen von Waldabfällen zu V

Sachbearbeiterin:
Frau Mackiewicz

Verbrennen von Waldabfällen nach Forstarbeiten - Merkblatt

Verkehrsrechtliche Anordnungen
Baustellenbeschilderung
zu V

Sachbearbeiterin:
Frau Mackiewicz

Für Gemeindestraßen kann ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen nach der StVO gestellt werden. Anträge sind schriftlich an die Gemeinde zu richten. Die Anträge sollen folgendes beinhalten:

  • den Straßenabschnitt
  • die im Zuge des Abschnitts bereits stehenden Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen und Anlagen
  • die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle
  • die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Angaben darüber, welche Beschilderung nach Arbeitsschluss, an Sonn- und Feiertagen und bei Nacht vorgesehen ist
  • Vorschlag eines geeigneten Regelplanes
Verlustanzeigen zu V

Sachbearbeiterin:
Frau Betz

Der Inhaber eines Reisepasses, vorl. Reisepasses, Personalausweises, vorl. Personalausweises ist verpflichtet einen eingetretenen Verlust z.B. durch Verlieren oder Diebstahl unverzüglich der zuständigen Passbehörde anzuzeigen.
Ebenso ist das Wiederauffinden eines als Verlust gemeldeten Ausweisdokuments zu melden.

Wasseranschluss zu W

Sachbearbeiter:
Frau Hammon

Für den Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage ist ein Antrag bei der Gemeinde Eurasburg zu stellen. Das entsprechende Formular erhalten sie im Bauamt, Zimmer Nr.6.

Wassergebühren zu W

Sachbearbeiterin:
Frau Zorn

Der Wasserverbrauch wird durch den eingebauten Wasserzähler erfasst. Bei der jährlichen Ablesung im Januar wird der Jahresverbrauch ermittelt. Für die Bereitstellung des Wasserzählers wird eine jährliche Grundgebühr erhoben. Die Gebühr staffelt sich nach der Größe des Zählers. Für die Wasserlieferung wird je cbm 1,64(+ 7% MwSt.) berechnet. Für den Bauwasseranschluss und Wasserentnahme während der Bauzeit ist ein Pauschalbetrag von 100€ festgesetzt.

Wasserherstellungsbeiträge zu W

Sachbearbeiter:
Herr Gerold

Für die Bereitstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage ist von den Eigentümern bebaubarer Grundstücke zum Zeitpunkt der erstmaligen Erschließung ein einmaliger Herstellungsbeitrag zu leisten.
Dieser bemisst sich nach der Grundstücksfläche und der tatsächlichen Geschossfläche. Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen der vorhandenen Gebäude in allen Geschossen berechnet.
Keller und Garagen werden mitgerechnet. Der Beitragssatz beläuft sich auf 0,61 (+19%MwSt.) je qm Grundstücksfläche bzw. auf 3,32 (+19%MwSt.) je qm Geschossfläche.

Wasserqualität zu W

Die Härte des Trinkwassers im Versorgungsbereich der Gemeinde Eurasburg weist folgende Werte auf:
20.9° dH, Härtebereich 3 - 4
Bitte beachten Sie bei der Verwendung der Spül- und Waschmittel die Dosierungsangaben. Verwenden Sie nur so wenig Waschmittel wie unbedingt erforderlich. Wählen Sie möglichst niedrige Temperaturen für den Waschvorgang. Waschen Sie nur mit voller Maschine. Waschen Sie umweltfreundlich und sparsam.

Wertstoffhof, Wertstoffinseln zu W

Sachbearbeiterin:
Frau Zorn

Im Gemeindebereich Eurasburg befindet sich in Eurasburg ein Wertstoffhof. Die drei Wertstoffinseln sind in Beuerberg (Gewerbegebiet), am Friedhof in Berg und an der Degerndorfer Str. in Achmühle. Die Öffnungszeiten für den Wertstoffhof in Eurasburg sind Dienstag und Donnerstag jeweils von 16.00-18.00 Uhr sowie Samstag von 9.00-12.00 Uhr in den Monaten April bis Oktober. Für die Zeit von November bis März gelten folgende Öffnungszeiten: Mittwoch 14.30-16.30 Uhr und Samstag 9.00-12.00 Uhr.

Zahlungen, Kasse zu Z

Sachbearbeiterin:
Frau Adam

Zahlungen können zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses bar getätigt werden, oder auf folgende Konten überwiesen werden:

Raiba Beuerberg-Eurasburg
Konto:  814423
BLZ:   701 693 33
IBAN:  DE78 7016 9333 0000 8144 23
BIC:   GENODEF1EUR
  
SpK Bad Tölz-Wolfratshausen
Konto: 570 0010 32
BLZ:   700 543 06
IBAN:  DE20 7005 4306 0570 0010 32
BIC:   BYLADEM1 WOR
  

Nutzen Sie für laufende Zahlungen, wie Kindergartenbeiträge, Hundesteuer, Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Wasser-, Abwasser- und Müllgebühren das Einzugsverfahren von Ihrem Konto. Einzugsermächtigungen sind bei der Gemeindekasse erhältlich. Damit ist gewährleistet, dass termingerecht die Abbuchung von Ihrem Konto vorgenommen wird und keine Mahngebühren und Säumniszuschläge in Rechnung gestellt werden müssen.

Abbuchungstermine für Steuern und Abgaben:

  • Grundsteuer: Rate: 15.02, 15.05, 15.08, 15.11.
    Jahreszahlung: 1.07.
  • Gewerbesteuer: Rate: 15.02, 15.05, 15.08, 15.11.
  • Wasser-/ Kanalgebühr: Abschlag: 01.04, 01.07, 01.11.
  • Kindergartenbeiträge jeweils bis zum 05. des Monats
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