Urkunden | zu U | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
Die Zuständigkeit für die Beantragung der Urkunden hängt nicht von Ihrem aktuellen Wohnsitz ab, sondern vom Ereignisort – also Ort der Geburt, der Eheschließung oder des Sterbefalls. Gebühr: Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden (auch mehrsprachig): 12 Euro |
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Verbrennen von Waldabfällen | zu V | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
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Verkehrsrechtliche Anordnungen Baustellenbeschilderung |
zu V | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
Für Gemeindestraßen kann ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen nach der StVO gestellt werden. Anträge sind schriftlich an die Gemeinde zu richten. Die Anträge sollen folgendes beinhalten:
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Verlustanzeigen | zu V | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
Der Inhaber eines Reisepasses, vorl. Reisepasses, Personalausweises,
vorl. Personalausweises ist verpflichtet einen eingetretenen Verlust z.B.
durch Verlieren oder Diebstahl unverzüglich der zuständigen
Passbehörde anzuzeigen. |
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Wasseranschluss | zu W | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiter: |
Für den Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage ist ein Antrag bei der Gemeinde Eurasburg zu stellen. Das entsprechende Formular erhalten sie im Bauamt, Zimmer Nr.6. |
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Wassergebühren | zu W | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
Der Wasserverbrauch wird durch den eingebauten Wasserzähler erfasst. Bei der jährlichen Ablesung im Januar wird der Jahresverbrauch ermittelt. Für die Bereitstellung des Wasserzählers wird eine jährliche Grundgebühr erhoben. Die Gebühr staffelt sich nach der Größe des Zählers. Für die Wasserlieferung wird je cbm 1,64€ (+ 7% MwSt.) berechnet. Für den Bauwasseranschluss und Wasserentnahme während der Bauzeit ist ein Pauschalbetrag von 100€ festgesetzt. |
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Wasserherstellungsbeiträge | zu W | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiter: |
Für die Bereitstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage
ist von den Eigentümern bebaubarer Grundstücke zum Zeitpunkt
der erstmaligen Erschließung ein einmaliger Herstellungsbeitrag
zu leisten. |
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Wasserqualität | zu W | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Härte des Trinkwassers im Versorgungsbereich der
Gemeinde Eurasburg weist folgende Werte auf: |
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Wertstoffhof, Wertstoffinseln | zu W | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
Im Gemeindebereich Eurasburg befindet sich in Eurasburg ein Wertstoffhof. Die drei Wertstoffinseln sind in Beuerberg (Gewerbegebiet), am Friedhof in Berg und an der Degerndorfer Str. in Achmühle. Die Öffnungszeiten für den Wertstoffhof in Eurasburg sind Dienstag und Donnerstag jeweils von 16.00-18.00 Uhr sowie Samstag von 9.00-12.00 Uhr in den Monaten April bis Oktober. Für die Zeit von November bis März gelten folgende Öffnungszeiten: Mittwoch 14.30-16.30 Uhr und Samstag 9.00-12.00 Uhr. |
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Zahlungen, Kasse | zu Z | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbearbeiterin: |
Zahlungen können zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses bar getätigt werden, oder auf folgende Konten überwiesen werden:
Nutzen Sie für laufende Zahlungen, wie Kindergartenbeiträge, Hundesteuer, Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Wasser-, Abwasser- und Müllgebühren das Einzugsverfahren von Ihrem Konto. Einzugsermächtigungen sind bei der Gemeindekasse erhältlich. Damit ist gewährleistet, dass termingerecht die Abbuchung von Ihrem Konto vorgenommen wird und keine Mahngebühren und Säumniszuschläge in Rechnung gestellt werden müssen. Abbuchungstermine für Steuern und Abgaben:
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